Neubewertung der Grundstücke
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach neu gefassten Regeln berechnet und erhoben.
Dazu werden im Jahr 2022 sämtliche Grundstücke in Deutschland neu erfasst und bewertet.
Die Bewertung wird auf Grundlage einer
„Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ durchgeführt, die verpflichtend im Zeitraum
01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden muss.
Weitere Informationen